Seebestattungen  Neues zur Seebestattung und Formulare

   Hier entsteht ein Angebot für Seebestattungen auf einem traditionellen Segelschiff.

Wie Sie unserer Webseite unschwer entnehmen können, sind wir seit 21 Jahren das Unternehmen für Segeltouristik in Deutschland, dass den Markt in seiner heutigen Form maßgeblich geprägt hat. So war es von Anfang an unser Wille, Hochzeiten und Seebestattungen auf traditionellen Segelschiffen vornehmen zu dürfen. Bis zur offiziellen rechtswirksamen Genehmigung einer standesamtlichen Trauung benötigten wir 8 Jahre. Letztendlich hat das Prozedere dazu geführt hat, dass mutige Standesbeamte, hier sind insbesondere die der Landeshauptstadt Kiel und der Stadt Eckernförde führend, Trauungen an Bord von Segelschiffen vornehmen.

Seit 1992 hat unser Schiffsführer das Recht, Seebestattungen auf einem Segelschiff zu vollziehen. Erst in naher Vergangenheit  haben wir damit begonnen, dieses Recht in würdiger Form umzusetzen. Nicht zuletzt auf Grund einer Vielzahl von Anfragen mit segelbegeisterten Anhänger des Sports, aber auch von pensionierten Kapitänen und Steuerleuten der Seeschifffahrt.

Was heute noch anmutet wie ein Traum wird in weniger als 10 Jahren eine Selbstverständlichkeit sein. Niemand wird darüber nachdenken, wie schwierig der Anfang war: Eine bezahlbare Seebestattung auf einem Segelschiff, gleich welcher Nationalität, das der Verstorbene sich zu Lebzeiten ausgesucht und gewünscht hat, durchgeführt in den Küstengewässern der Bundesrepublik Deutschland. Daran arbeiten wir, zusammen mit den Verantwortlichen.
 

  Informationen:

In der Vergangenheit war es notwendig, dass der Verstorbene einen Bezug zur Seefahrt hatte. Dies musste in Einzelfällen nicht selten erstritten werden.
Trotz unterschiedlicher Vorstellungen in den Bundesländern ist wichtigste Voraussetzung für eine Seebestattung, dass der Verstorbene eine solche als Verfügung niedergeschrieben hat. Sie muss aus der vorhandenen Erbmasse durchführbar sein, sofern nicht die Erben grundsätzlich den letzten Willen des Verstorbenen aus eigenen Mitteln erfüllen wollen.
Fehlt diese Verfügung, ist Einigkeit unter den Erben zwingend. Dies trifft in erster Linie für die Erben zu, die in gerade Line zum Erblasser stehen. Vorrang hat in vielen Fällen auch dann die Ansicht der verbliebenen Ehefrau vor den Kindern, wenn diese anderer Meinung  sind. Kommt es zum Streit, entscheiden die Gerichte.
 

  Der nächste Schritt:

Wenden Sie sich bitte, wie bisher, an Ihren Bestattungsunternehmer, der die Bevollmächtigung für Bestattungen und damit verbundene Formalitäten besitzt.
Der Bestattungsunternehmer wird versuchen, die Bestattung auf einem ihm angeschlossenen Motorschiff in Nord- oder Ostsee vorzunehmen. Sie haben das Recht und können dies fordern, dass die Bestattung auf einem traditionellen Segelschiff vorgenommen wird. 
In diesem Fall geben Sie dem Bestattungsunternehmer unsere Adresse. Alles Weitere besprechen wir bzw. der Schiffsführer unseres Segelschiffes mit ihm. 
Weigert er sich, Ihren Wünschen zu folgen, können Sie von ihm verlangen, Ihnen die Urne für den Transport auszuhändigen oder zur Bestattung auf einem Segelschiff verbringen zu lassen. Einfacher ist es, die Urne unter unserer Adresse zuzustellen, wo der Schiffsführer sie unmittelbar nach dem Eintreffen abholt/bzw. zur weiteren sicheren Aufbewahrung verbringt.
Neu ist, dass wir, bzw. der Schiffsführer die Urne direkt beim Krematorium anfordern, sofern Sie das Krematorium über unsere Anforderung in Kenntnis gesetzt haben und die Urne freigeben.

Der Bestattungsunternehmer wird von uns/dem Schiffsführer darüber in Kenntnis gesetzt, dass und wo die Beisetzung stattgefunden hat. Damit kann er den Vorgang ordentlich abschließen. Die Zur-Kenntnis-gabe erfolgt in der dafür vorgesehenen Form.
 

  Die Beisetzung:  

Eine Beisetzung darf nur in den dafür ausgewiesenen Gebieten und in würdiger Form erfolgen. Obwohl uns derzeit keine Beschränkungen hinsichtlich der Seefahrt auferlegt wurden, verbleiben wir vorerst in den zur Beisetzung ausgewiesenen Gebieten der Kieler Bucht. Über die Beisetzung findet eine Niederschrift statt, die in dreifacher Ausfertigung erstellt wird. Je eine Ausfertigung erhalten der Bestattungsunternehmer und Sie, eine Ausfertigung verbleibt in den Unterlagen des Schiffes.
 

  Wir empfehlen z. Z. noch:  

- die Beisetzung mit nicht mehr als 12 teilnehmenden Personen durchzuführen. Dieses auch dann, wenn die Kapazität des Schiffes eine sonstige Auslastung mit mehr als 12 Personen erlaubt;
- die maßgeblichen Parteien sollten uns vorher darüber verständigen, ob im Sinne des Verstorbenen gesegelt werden soll/darf;
- uns/dem Schiffsführer mitzuteilen, ob ein Imbiss, Essen und Getränke bereitgestellt werden sollen;
- wird eine Raue gewünscht, könnte diese unmittelbar nach der ca. 3-3,5-stündigen Fahrt in einem Restaurationsbetrieb an Land in der Nähe des Schiffsliegeplatzes stattfinden; bei der Suche sind wir behilflich;
- vor Beginn der Fahrt wenig Kaffee und säurehaltige Getränke zu sich nehmen;
- für die Zeremonie an Deck wettergemäße Kleidung zu tragen

Personen, die eine Seebestattung vorgenommen haben, erhalten bei uns die Möglichkeit, mit Segelschiffen den Bestattungsort zum Todes- oder Bestattungstag, entsprechend der ausgehändigten Position, zu bereisen. Die Preise entsprechen den normalen Konditionen für die Anmietung eines Segelschiffes ohne Aufschlag! Bitte klicken Sie hier!
 

  Hinweise und Formulare zur Beantragung einer Seebestattung finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen und Preise erhalten Sie bei uns in einem persönlichen Gespräch.

 
Aktualisiert: 15. September 2006 © Ausgabe 2006  Info zu allen Themen BALTIC-YACHTSERVICE Zimmermann e. K., Kiel – Rostock