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Mitsegelbestimmungen
für die Mitfahrt auf (Berufs-) Segelschiffen
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Gegenseitiges Vertrauen
und Vertrauen zu den Bootsführern/ Eignern/Veranstaltern sind die wichtigste
Voraussetzung für das Gelingen eines Segeltörns. Wir bitten Sie, das
aus Platzgründen "Kleingedruckte" aufmerksam zu lesen und
werben hiermit im Interesse der Sicherheit für Crew und Schiff um Ihr
Verständnis. |
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Alle
Mitsegler bilden eine Crew.
Mit der Annahme eines Angebotes schließen Sie mit uns wie auch mit dem
Bootsführer/Eigner/Veranstalter keinen Beförderungsvertrag für eine
Fahrt von A nach B ab, sondern nehmen an einem sportlichen, wind- und
wetterlageabhängigen Unternehmen teil. Sie sind Mitglied einer Crew,
auch dann, wenn für die besonderen Belange des Bootes weitere Crewmitglieder
bereitgestellt werden. |
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Seemannschaft,
Seerecht
Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Crewmitglieder den
Regeln der Seemannschaft, den Bestimmungen des Seerechts und insbesondere
der Kommandogewalt der Bootsführung. |
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Widrige Wetterlagen,
Havarien oder Umstände, die die Sicherheit von Crew und Schiff gefährden
könnten, können den Bootsführer veranlassen, Törnziele sowie Ab- und
Eingangshafen zu verändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen,
vorzeitig zurückzukehren wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen
zu verschieben. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags, Mehrkostenersatz
oder ähnliches durch uns, den Bootsführer/Eigner/Veranstalter oder Einbehalte
durch Sie sind hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn
von uns, dem Bootsführer/Eigner/Veranstalter aus den vorstehenden
Gründen vor Antritt abgesagt, werden die für das Boot bereits gezahlten
Kostenbeiträge, abzüglich eines 12 %igen Verwaltungskostenanteils, erstattet.
Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.
Brechen Crewmitglieder den Törn aus persönlichen Gründen ab, so müssen
sie auf eigene Kosten und ohne sonstigen Kostenersatz weiterreisen.
Wir, der Bootsführer/Eigner/Veranstalter haften nicht für den Verlust
von persönlichem Eigentum, für Leib und Leben der Crewmitglieder. Eine
Haftung für das Letztgenannte tritt für den Bootsführer nur dann ein,
wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß gegen die für
ihn und das Schiff geltenden Regeln in Form einer Seeamtsverhandlung
nachgewiesen werden kann. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem
Einvernehmen als ausgeschlossen.
Im Fall
höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Crewmitgliedes.
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Versicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reise-, Unfall-,
Kranken-, Reisekostenrücktritts- oder Veranstaltungsausfall-Versicherung.
Wir verweisen darauf, dass keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall,
Tod, Invalidität, Krankheit etc. durch die Seeberufsgenossenschaft oder
sonstige Versicherungsträger besteht. Mit der Anmeldung zu einem Törn
bestätigt das Crewmitglied die Anerkennung dieser Mitsegelbestimmungen,
dass es organisch gesund ist, an keinen ansteckenden oder Anfallkrankheiten
leidet, mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen
kann und evtl. Sehfehler durch Augengläser ausgeglichen hat. Der Bootsführer
ist berechtigt und angewiesen, im Zweifel hierüber eine schriftliche
Erklärung oder ein ärztliches Attest zu fordern. |
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Kleidung, Übernachtung
Für den Aufenthalt an Bord benötigen Sie Bordschuhe, wetterfeste Kleidung
(Ölzeug) und Bettzeug (Schlafsack, Laken, Kopfkissenbezug) - ggf. kann
Bettwäsche komplett, mit/ohne Handtücher, gegen Entgelt gestellt werden.
Als Transportbehältnisse sind nur Seesäcke oder Falttaschen zu verwenden.
Das Mitbringen von mobilen Sende- und Empfangsanlagen ist nicht erwünscht.
Der Betrieb dieser Anlagen wie auch das Verbringen von Waffen an Bord
- selbst wenn diese erwerbsscheinfrei sind - ist ohne schriftliche Genehmigung
des Bootsführers ausdrücklich untersagt. |
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Crewliste
Für alle Fahrten - auch bei Tages- und Gruppenfahrten - ist dem Schiffsführer
vor Antritt aus Sicherheitsgründen und zur Erfüllung gesetzlicher Regeln
eine Liste mit Namen, privater Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer
eines jeden einzelnen Crewmitgliedes zu überstellen. Eine Kopie der
Einschiffungs-/Checkliste ist bei uns zu hinterlegen. |
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Veranstalter
Eine Vermittlung erfolgt namens und im Auftrag des Veranstalters
oder Auftraggebers. Veranstalter ist der jeweilige Eigner des Bootes,
Auftraggeber derjenige, der eine Leistung anbietet oder uns bittet,
diese für ihn zu ordern. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Wohnort
des Veranstalters, sonst Kiel. Anderslautende Vereinbarungen sind nur
wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. |
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Preise /Preislisten
Sämtliche Preisangaben erfolgen in netto EURO, sofern nichts
anderes angegeben ist; Leistungen/Fahrten innerhalb der deutschen Küstengewässer
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. |
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Verwaltungskosten
auf Bordnebenkostenabrechnungen und Nebenleistungen |
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Beauftragen
Sie uns für eine Rechnungserstellung der Gesamtlieferungen und -leistungen
(nicht Schiffsmiete), zur Vermittlung und/oder Bereitstellung von Nebenleistungen,
so erheben wir für unsere Leistungen einen Verwaltungskostenaufschlag
von 12 %, bei vorkontierten Verpflegungsabrechnungen eine Inkassoprovision
von 5 %. |
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