Mitsegelbestimmungen 
für die Mitfahrt auf (Berufs-) Segelschiffen

Gegenseitiges Vertrauen und Vertrauen zu den Bootsführern/ Eignern/Veranstaltern sind die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen eines Segeltörns. Wir bitten Sie, das aus Platzgründen "Kleingedruckte" aufmerksam zu lesen und werben hiermit im Interesse der Sicherheit für Crew und Schiff um Ihr Verständnis.

Alle Mitsegler bilden eine Crew.
Mit der Annahme eines Angebotes schließen Sie mit uns wie auch mit dem Bootsführer/Eigner/Veranstalter keinen Beförderungsvertrag für eine Fahrt von A nach B ab, sondern nehmen an einem sportlichen, wind- und wetterlageabhängigen Unternehmen teil. Sie sind Mitglied einer Crew, auch dann, wenn für die besonderen Belange des Bootes weitere Crewmitglieder bereitgestellt werden.

Seemannschaft, Seerecht
Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Crewmitglieder den Regeln der Seemannschaft, den Bestimmungen des Seerechts und insbesondere der Kommandogewalt der Bootsführung.
Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, die die Sicherheit von Crew und Schiff gefährden könnten, können den Bootsführer veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshafen zu verändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags, Mehrkostenersatz oder ähnliches durch uns, den Bootsführer/Eigner/Veranstalter oder Einbehalte durch Sie sind hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn von uns, dem Bootsführer/Eigner/Veranstalter aus den vorstehenden Gründen vor Antritt abgesagt, werden die für das Boot bereits gezahlten Kostenbeiträge, abzüglich eines 12 %igen Verwaltungskostenanteils, erstattet. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.
Brechen Crewmitglieder den Törn aus persönlichen Gründen ab, so müssen sie auf eigene Kosten und ohne sonstigen Kostenersatz weiterreisen.
Wir, der Bootsführer/Eigner/Veranstalter haften nicht für den Verlust von persönlichem Eigentum, für Leib und Leben der Crewmitglieder. Eine Haftung für das Letztgenannte tritt für den Bootsführer nur dann ein, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß gegen die für ihn und das Schiff geltenden Regeln in Form einer Seeamtsverhandlung nachgewiesen werden kann. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.

Im Fall höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Crewmitgliedes.


Versicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend
den Abschluss einer Reise-, Unfall-, Kranken-, Reisekostenrücktritts- oder Veranstaltungsausfall-Versicherung. Wir verweisen darauf, dass keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Tod, Invalidität, Krankheit etc. durch die Seeberufsgenossenschaft oder sonstige Versicherungsträger besteht. Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt das Crewmitglied die Anerkennung dieser Mitsegelbestimmungen, dass es organisch gesund ist, an keinen ansteckenden oder Anfallkrankheiten leidet, mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann und evtl. Sehfehler durch Augengläser ausgeglichen hat. Der Bootsführer ist berechtigt und angewiesen, im Zweifel hierüber eine schriftliche Erklärung oder ein ärztliches Attest zu fordern.

Kleidung, Übernachtung
Für den Aufenthalt an Bord benötigen Sie Bordschuhe, wetterfeste Kleidung (Ölzeug) und Bettzeug (Schlafsack, Laken, Kopfkissenbezug) - ggf. kann Bettwäsche komplett, mit/ohne Handtücher, gegen Entgelt gestellt werden. Als Transportbehältnisse sind nur Seesäcke oder Falttaschen zu verwenden. Das Mitbringen von mobilen Sende- und Empfangsanlagen ist nicht erwünscht. Der Betrieb dieser Anlagen wie auch das Verbringen von Waffen an Bord - selbst wenn diese erwerbsscheinfrei sind - ist ohne schriftliche Genehmigung des Bootsführers ausdrücklich untersagt.

Crewliste
Für alle Fahrten - auch bei Tages- und Gruppenfahrten - ist dem Schiffsführer vor Antritt aus Sicherheitsgründen und zur Erfüllung gesetzlicher Regeln eine Liste mit Namen, privater Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer eines jeden einzelnen Crewmitgliedes zu überstellen. Eine Kopie der Einschiffungs-/Checkliste ist bei uns zu hinterlegen.

Veranstalter
Eine Vermittlung erfolgt namens und im Auftrag des Veranstalters oder Auftraggebers. Veranstalter ist der jeweilige Eigner des Bootes, Auftraggeber derjenige, der eine Leistung anbietet oder uns bittet, diese für ihn zu ordern. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Wohnort des Veranstalters, sonst Kiel. Anderslautende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Preise /Preislisten
Sämtliche Preisangaben erfolgen in netto EURO, sofern nichts anderes angegeben ist; Leistungen/Fahrten innerhalb der deutschen Küstengewässer zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Verwaltungskosten
auf Bordnebenkostenabrechnungen und Nebenleistungen
Beauftragen Sie uns für eine Rechnungserstellung der Gesamtlieferungen und -leistungen (nicht Schiffsmiete), zur Vermittlung und/oder Bereitstellung von Nebenleistungen, so erheben wir für unsere Leistungen einen Verwaltungskostenaufschlag von 12 %, bei vorkontierten Verpflegungsabrechnungen eine Inkassoprovision von 5 %.

Aktualisiert: 23. Februar 2012 ©  Ausgabe 2012  Info zu allen Themen BALTIC-YACHTSERVICE Zimmermann e. K., Kiel – Rostock